• Die direkten Nachbarn der betreffenden Position, auf die der Zuginteressent* ziehen möchte, müssen Ihre Zustimmung für eine Probezeit von 6 Monaten geben.

  • Die Zustimmung muss vom Interessenten* mit den Unterschriften der betreffenden Nachbarn dem Büro vorgelegt werden

  • Liegt die Zustimmung der Nachbarn vor, wird die Abstimmung über "Bewohnerschaft auf Probe" auf die Einladung zur folgenden Mitgliederversammlung gesetzt.

  • Die Zustimmung auf der Mitgliederversammlung bedarf einer zwei Drittel Mehrheit

  • Nach sechs Monaten wird über eine uneingeschränkte Bewohnerschaft auf einer Mitgliederversammlung abgestimmt.