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Geländeplan

Der Verein Pankgräfin e.V.

Der Verein Pankgräfin e.V. wurde 1995 als Träger des Wagenorfes Karow für Verhandlungen mit dem Berliner Senat gegründet. Da es Übereinstimmungen zwischen der Präambel von Rio und der Satzung des Vereins gab, wurde der Kontakt zu den Trägern der Lokalen Agenda 21 hergestellt. In der Folge wurde eine Zusammenfassung der Präambel an die Satzung angehängt. Das Wohnprojekt erhielt 1998 einen offiziellen Status durch einen Pachtvertrag mit dem Bezirksamt Pankow, welcher das oben gezeigte etwa 4,9 ha große Gelände beinhaltete. 2015 wurde zusätzlich ein, im Nordwesten angrenzendes ca. 1 ha großes, ehemaliges Fabrikgelände hinzugepachtet auf dem zwölf weitere Wohnpositionen entstanden. Außer den insgesamt 72 Wohnflächen umfasst das gepachtete Gelände drei Projektflächen, die der Umsetzung der Agenda 21 und der Satzung des Vereins dienen.

Mitgliedschaft und Mitarbeit sind nicht auf die Bewohner des Wagendorfs beschränkt. Bereits seit 1999 engagieren sich Menschen, die nicht im Wagendorf leben, für die Vereinsziele. Projekte im Rahmen des weiteren Ausbaus des Geländes, der Umweltbildung, der Förderung von Kunst, Kultur und Sport, sowie der sozialen Mildtätigkeit wurden und werden durch ehrenamtliches Engagement durchgeführt. Um sich auf dieser Internetseite einen Eindruck von der gemeinnützigen Vereinsarbeit zu verschaffen, eignen sich die Projektbeschreibungen. Der Verein Pankgräfin e.V. möchte an dieser Stelle nochmals ausdrücklich alle interessierte Menschen einladen, sich im Rahmen der Vereinsstrukturen zu engagieren. Eine geeignete Möglichkeit, persönliche Vorstellungen einzubringen, ist das wöchentlich stattfindende Plenum.

Vereinsstruktur

Das Gremium mit der höchsten Entscheidungskraft ist die Mitgliederversammlung. Um dort mit Stimmrecht aktiv teilhaben zu können ist es notwendig in den Verein einzutreten. Es besteht die Möglichkeit an den Versammlungen als Gasthörer oder Gastredner teilzunehmen, solange kein Mitglied etwas dagegen hat. Bei den Mitgliederversammlungen werden alle grundlegenden Entscheidungen getroffen. Es wird über größere Investitionen oder Sachverhalte abgestimmt, die Veränderungen für das gesamte Projekt bedeuten. Beispiele hierfür sind unter anderem auch Zuzug oder Mitgliedschaft.

Der Vorstand besteht laut aktueller Satzung aus fünf gleichberechtigten Mitgliedern, die durch die Mitgliederversammlung gewählt werden. Er hat die Aufgabe, die Interessen des Vereins nach innen und außen zu vertreten.

Einmal in der Woche tagt die Organisationsgruppe (Plenum). Bei den Plena treffen sich die Vorstandsmitglieder, die beiden Büroangestellten, die Projektleiter und Interessierte. Es werden finanzielle, rechtliche und organisatorische Angelegenheiten diskutiert und delegiert. Das Orgatreffen ist offen für alle Interessierten.

An zwei Bürotagen in der Woche werden die Verwaltungsaufgaben des Vereins erledigt.

Die Mitglieder des Vereins Pankgräfin e.V. erachten es als wichtig, partizipativ und inklusiv zu arbeiten. Konkret bedeutet das, Vielfalt einzuschließen, zu nutzen und Teilhabe zu gewährleisten. Menschen finden sich interessenbezogen zusammen und organisieren sich z. B. in Projektgruppen. Hierbei spielen Geschlecht, Alter, Religion, Nationalität, sexuelle Orientierung oder Beeinträchtigung keine Rolle. Die einzelnen Projektgruppen organisieren sich selbständig und grundsätzlich gilt das Prinzip der Demokratie. Das bedeutet, jeder darf an den Sitzungen teilnehmen, jede Stimme ist gleich viel wert und die Mehrzahl der Stimmen entscheidet. Falls es zu Schwierigkeiten kommt, greift nach dem Subsidiaritätsprinzip das nächst höhere Gremium, was in diesem Fall die Orgagruppe ist.

Die innere Struktur und die Ziele des Vereins sind in der Satzung verankert. Alle Mitglieder sind der Satzung, der Grundstücksordnung und den Nutzungsregeln verpflichtet.