1. Die Nutzung ist auf die, im Vertrag vereinbarte Position auf dem Grundstück in der Pankgrafenstrasse 12D, 13125 Berlin begrenzt. Die Nutzung weiterer vereinseigener Flächen und Einrichtungen unterliegen den jeweiligen Regeln, festgesetzt durch Vorstand und der Mitgliederversammlung. Die Geräte, Räume und Flächen sind Vereinseigentum und müssen entsprechenden den jeweiligen Nutzungsbestimmungen behandelt werden. Bei Zuwiderhandlung kann die Nutzung untersagt werden.

2. Der/die NutzerIn ist verpflichtet, sich an die jeweils von dem Träger „Die Pankgräfin e.V.“ getroffenen Beschlüsse zu halten. Der/die NutzerIn unterliegt der Informationspflicht. Hierzu zählt insbesondere, sich über mögliche rechtliche Konsequenzen von geplanten Handlungen zu informieren.

3. Der/die NutzerIn verpflichtet sich, auf der genutzten Fläche nur Handlungen vorzunehmen, die nicht gegen die Satzung des Vereins Pankgräfin e. V., sowie gegen den Vertrag und das aktuellen Umweltrecht verstoßen. Bei Zuwiderhandlungen gegen genannte Regelwerke kann durch den Verein eine fristlose Kündigung bzw. kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

4. Huftiere und landwirtschaftliches Nutzvieh/Kleinvieh sind anzumelden und ausschließlich auf den dafür ausgewiesenen Projektflächen zu halten. Das Halten von Nutztieren bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Verwaltung. Nutztiere sollten in einem für die Tierhaltung vorgesehenem Tiergehege gehalten werden. Die Haltung muss artgerecht und nach den Vorschriften des Tierrechts erfolgen. Bei Zuwiderhandlung gegen das Tierrecht, insbesondere bei Misshandlung und Vernachlässigung der Tiere, werden diese kostenpflichtig von der Verwaltung entfernt.

5. Grünflächen müssen erhalten bleiben und vermehrt werden. Die Grünflächen sind Vereinsflächen der Pankgräfin e.V., die ausschließlich den in der Satzung formulierten Zwecken dienlich sind. Die Grünstreifen zwischen den Wohneinheiten sind Vereinsflächen, die von den angrenzenden Unterpächtern erhalten und gepflegt werden müssen. Sie dürfen im ökologischen Sinn bearbeitet werden. Die Grünstreifen sind keine Wohn- und Lagerflächen!

6. Nutzer/Inen sind verpflichtet ihren Müll getrennt in den bereitgestellten Mülltonnen zu entsorgen. Sperrmüll und Sondermüll müssen selbsttätig und auf eigene Kosten entsorgt werden. Müll jeglicher Art auf dem Gelände zu lagern ist untersagt. Gefahrenstoffe und gefährliche Geräte müssen fachgerecht und gesondert gelagert werden d.h. es darf unter keinen Umständen eine Gefährdung für Menschen und Umwelt von den entsprechenden Stoffen und Geräten ausgehen.

7. Zugelassene Fahrzeuge sind nur auf betonierten Flächen zu parken. Fahrzeuge ohne Zulassung dürfen nur nach Absprache mit der Verwaltung auf diesen zeitlich begrenzt abgestellt werden.

8. Fluchtwege, sowie Wege für die Erstbekämpfung von Feuer oder anderen Gefahren dürfen nicht verstellt werden.

9. Die von der Pankgräfin e.V. zur Verfügung gestellten Flächen und Räumen obliegen den jeweiligen Nutzungsregeln.

10. Die in den Nutzungsregeln beschriebenen Paragraphen sind Bestandteil der Grundstücksordnung.