Jeder Bewohner darf einen Gast bis zu drei Monaten in einem laufenden Geschäftsjahr beherbergen. Möchte der Gast länger bleiben, müssen dazu von allen direkten Nachbarn die Zustimmung eingeholt werden. Haben die Nachbarn nichts einzuwenden, wird auf der nächstmöglichen Mitgliederversammlung der Zeitraum des weiteren Verbleibens individuell abgestimmt (2/3 Mehrheit).